ZIDline
Neues Verrechnungssystem für die Telefongesprächsentgelte
Friedrich Blöser
Das derzeitige Verrechnungssystem der Telefongesprächsentgelte wurde im Anschluss an die Installation der Ericsson MD110-Telefonanlage im September 1998 eingeführt und ist seit 1999 in Verwendung. Zum Zeitpunkt der Planung dieses Systems waren die Verbindungsentgelte wesentlich höher als heute und so wurde damals die Lösung mit dem Chipkartensystem verwirklicht. Das unmittelbar davor installierte Chipkartensystem der Universität Wien mit je einer Chipkarte für Dienst-, Privat- und Drittmittelgespräche wurde modifiziert, damit an der TU Wien nur eine einzige Chipkarte für alle drei Gesprächsarten verwendet werden kann. Weiters wurde versucht, möglichst genau die tatsächlichen Kosten eines Gesprächs an die Nutzer weiter zu verrechnen, auf Basis von Gebührenimpulsen oder auf Basis der Gesprächsdauer. Das Ergebnis war ein recht komplexes Verrechnungssystem.

In der Zwischenzeit hat sich jedoch vieles geändert. Die gesamten Gesprächskosten der TU Wien sinken seit Jahren um rund 10% pro Jahr, einerseits auf Grund fallender Tarife, andererseits auch durch einen Rückgang der Anzahl der Gespräche. (Details zu den Untersuchungen der Gesprächs- und Gesprächskostenentwicklung findet man im TUphone-Artikel der ZIDline 18.) Das derzeitige sehr komplexe und aufwändige Verrechnungssystem ist den damit administrierten Gesprächskosten nicht mehr angemessen, das Aufwand-Nutzen-Verhältnis stimmt schon länger nicht mehr. Hinzu kommt weiters, dass es praktisch keine Chipkartenleser mehr gibt, die als Ersatz für defekt gewordene Leser installiert werden können.

Die derzeitige Chipkartenlösung – die es weltweit nur an der Universität Wien und an der TU Wien gibt – ist weiters auf eine neue Nebenstellenanlage nicht eins zu eins übertragbar. Für eine vergleichbare Lösung wäre neben den laufenden Kosten wieder ein hoher Investitionsaufwand erforderlich.

Es wurde daher im Rahmen des Projekts TUphone auch ein neues Verrechnungsmodell konzipiert, das dem TUphone Steering Committee Anfang Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die wichtigsten Neuerungen dieses Verrechnungsmodells sind:

Gebührenmodell mit einfacher Zoneneinteilung

Für Inlandsgespräche sind die folgenden vier Gesprächszonen vorgesehen:

Festnetz: alle ortsabhängigen und ortsunabhängigen (05, 0720) Zielrufnummern sowie die Service-Line 0810

Diensthandy: alle Anrufe zur Corporate Number von Diensthandys 0664-60 588 xxxx

Mobilprovider: alle österreichischen Mobilrufnummern

Mehrwertnummern: Anrufe zu 0820 und zu erlaubten 0900-Nummern. Die 0900-Nummern werden gesperrt und nur in begründeten Ausnahmefällen freigeschaltet. Alle 0901- und 093x-Nummern sind generell gesperrt.

Zielrufnummern im Ausland werden in vier Auslandszonen eingeteilt:

Ausland 1: im Wesentlichen alle Nachbarstaaten Österreichs, alle EU-Staaten sowie Russland, Israel, USA, Kanada, Japan, Australien und Hongkong

Ausland 2: Serbien, Kroatien, Ukraine, Türkei, China, Brasilien u.a.

Ausland 3: Indien, Ägypten, Georgien, Thailand, Tunesien, Mexiko u.a.

Ausland 4: Iran, Pakistan, Kuba, Myanmar, Palästina, Vietnam u.a.

Diensthandys als DECT-Ersatz

Die anfallenden Kosten für die Diensthandys (Grundentgeltpauschale und zusätzliche Gesprächsentgelte) werden den Organisationseinheiten über die bei der Mobilkom eingerichteten Rechnungsadressen direkt in Rechnung gestellt. Für Gespräche von Nebenstellen der Telefonanlage der TU Wien zu einem Diensthandy soll (unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten) ein besonders günstiger Tarif an die Organisationseinheiten verrechnet werden. Das setzt jedoch voraus, dass das Diensthandy unter seiner dienstlichen Rufnummer (Corporate Number) 0664-60 588 xxxx angerufen wird. Alternativ dazu kann ein Diensthandy von einer Nebenstelle der TU Wien auch unter 90 xxxx angerufen werden (90 ist eine Kurzwahl für 0664-60 588). Anrufe unter der physischen (tatsächlichen) Rufnummer des Handys werden nicht als Anruf zu einem Diensthandy registriert.

Auf Wunsch können mit einem Diensthandy auch Privatgespräche geführt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit einer Einzugsermächtigung erforderlich. Alle Gespräche, bei denen das Präfix 98 vor der zu wählenden Rufnummer gewählt wird, werden dann als Privatgespräche gewertet. Sie werden dem Nutzer von der Mobilkom mit eigener Rechnung an die Privatadresse per Bankeinzug vom privaten Konto verrechnet.

Keine separate Abrechnung von Drittmittel- und Privatgesprächen

Die separate Verrechnung von Drittmittel- und Privatgesprächen über die TK-Anlage der TU Wien wird eingestellt. Die Amtsholungen 03 und 04 stehen nicht mehr zur Verfügung.

Wenn bestimmte Telefone bzw. Räume ausschließlich für Drittmittelprojekte verwendet werden, so können solche Apparate und auch die Gespräche bestimmter Chipkarten einem eigenen Dienstgesprächskonto der Organi-sationseinheit zugeordnet werden.

Es ist hinkünftig – festgelegt in entsprechenden Betriebsvereinbarungen zwischen dem Rektorat und den Betriebsräten – nur eine geringfügige und in zeitlicher Hin-sicht maßvolle private Nutzung der Telefonanlage zulässig. Privatgespräche sind daher in Folge mittels privatem Handy, mittels Diensthandy mit Privatgesprächstrennung, über Softphone zu einem privaten SIP-Provider oder über Calling Cards zu führen. Solche Calling Cards gibt es etwa von der Telekom Austria, wobei hier z. B. je nach bevorzugter Zieldestination die Telekom Austria Calling Card, die Calling Card Eco+, die Calling Card Osteuropa und die Calling Card Afrika in Frage kommen. Diese Calling Cards sind auf Postämtern aber auch in Trafiken erhältlich und bieten Tarife, die ins Ausland zum Teil günstiger sind als die BBG-Tarife für die TU Wien. Weitere Anbieter von Calling Cards sind z. B. die Fa. Procard (www.procard.at) mit der Procard, der Pluscard sowie Spezialkarten für den Balkan, die Türkei und Polen sowie die Fa. Median Telekom (www.median-telecom.at) mit verschiedenen Servus Phonecards.

Erhöhung der Berechtigung mittels Chipkarte und/oder Berechtigungscode

Die Verrechnung der Entgelte für die Dienstgespräche erfolgt vorerst weiter in der üblichen Form. Es ist vorgesehen, für die bestehenden Ericsson-Apparate weiterhin Chipkarten auszugeben, mit denen die Berechtigung eines Chipkartenapparats angehoben werden kann (z. B. für österreichweite oder weltweite Zielrufnummern). Allerdings wird es wegen Ersatzteilmangels eventuell nicht mehr möglich sein, jeden gewünschten Apparat mit einem Chipkartenleser auszustatten. Für solche Fälle wird es die Möglichkeit geben, seinen persönlichen, mit der Chipkarte vergebenen Berechtigungscode – nach Autorisierung mittels des eigenen TU-Passworts – einzusehen. Durch Eingabe einer bestimmten Tastenkombination und des Berechtigungscodes am Tischapparat kann dann der Apparat – wie beim Einstecken der Chipkarte – für die festgelegte Berechtigungsstufe freigeschaltet werden:

  • Dritten Softkey drücken (dritte graue Taste von links unterhalb des Displays)
  • Berechtigungscode eintippen. Während der Eingabe kann man mittels Softkey „<--“ einzelne Ziffern oder mittels Softkey „ENTF“ alle bereits eingegebenen Ziffern löschen.
  • Softkey „EING“ zur Eingabe drücken.
  • Bei richtigem Code erscheint die Anzeige „Berecht.Code gültig“. Es ertönt ein Wählaufforderungston (wie beim Abheben des Hörers) und man kann nun durch Eingabe der Amtsholung und der Rufnummer das gewünschte Gespräch führen.

Gültigkeit des neuen Verrechnungsmodells

Auf Grund der Ersatzteilsituation bei den Chipkartenlesern, um den Verrechnungsaufwand zu reduzieren und um eine gleiche Behandlung der Organisationseinheiten zu gewährleisten, unabhängig davon, ob ihre Apparate noch an der bestehenden oder schon an der neuen Telefonanlage angeschaltet sind, soll das neue Verrechnungsmodell bereits am 1. 1. 2009 in Kraft treten.