Verrechnung der Telefonentgelte

Friedrich Blöser

Das Chipkartensystem zur Freischaltung von Nebenstellen für Ferngespräche ist nun seit knapp einem halben Jahr in Betrieb. Endlich sind auch die vom Auftragnehmer zu liefernden Programme zur Erstellung der Gesprächsstatistiken und Rechnungen für die Telefonentgelte nahezu fertig. Es erscheint daher angebracht, noch einmal zusammenfassend den Stand und die Abwicklung der Verrechnung der Telefonentgelte darzustellen.


Apparateberechtigung und Chipkarten

Jede an die Telekommunikationsanlage der TU Wien angeschlossene Nebenstelle (sowohl Festapparat, DECT-Mobilendgerät, Fax- und Modemanschluss) hat eine bestimmte Grundberechtigung zum Führen von Ferngesprächen. Mögliche Kategorien sind

H

Halbamtlich + Notrufe

WU

Wien und Umgebung

A

Österreich

WW

Weltweit

Die Berechtigung umfasst das Führen von Dienstgesprächen (mit der Amtsholung 02) innerhalb des gesetzten Bereichs. Jedes Ferngespräch, das von einer Nebenstelle ohne eine Chipkarte mit Amtsholung 02 geführt wird, ist somit ein Dienstgespräch, das einem Dienstgesprächskonto eines Instituts oder einer Universitätseinrichtung zugeordnet wird.

Für Dienstgespräche über diesen eingeschränkten Bereich hinaus sowie für Drittmittel- und Privatgespräche kann ein Apparat freigeschaltet werden, wenn er über einen Chipkartenleser-Zusatz verfügt (nur bei Digitalapparat 3213 möglich) und der Anrufer eine Chipkarte mit den entsprechenden Berechtigungen besitzt. Chipkarten können beantragt werden mit dem Formular "Anforderung von TU Chipkarten" (erhältlich am ZID oder über die Telekom-Webseiten).

Nach Einstecken einer Chipkarte in einen Festapparat wird dieser Apparat freigeschaltet für Ferngespräche entsprechend den Berechtigungen der betreffenden Chipkarte. Folgende Berechtigungskombinationen (und nur diese!) sind für die Konfiguration der Chipkarten möglich:

Dienstgespräch

Privatgespräch

Drittmittelgespräch

H

H, A, WW

H, A

H

H, A, WW

H, WW

WU

H

H, A

A

H, A, WW

H, A

A

H, WW

H, WW

WW

H, WW

H, WW

Die Berechtigung H für Drittmittelgespräche wird dabei so realisiert, dass zwar A bzw. WW eingetragen wird, der Chipkarte aber kein Projektcode (für die Verrechnung) zugeordnet wird.

Innerhalb der gesetzten Berechtigung können nun Ferngespräche ohne Inanspruchnahme der Vermittlung geführt werden, d. h. auch zu jenen Tageszeiten, zu denen die Telefonvermittlung nicht besetzt ist. Die Vermittlung vermittelt keine abgehenden Privat- und Drittmittelgespräche mehr. Diese müssen ausschließlich über eine Chipkarte geführt werden. Auch abgehende Dienstgespräche sollen in Hinkunft nur mehr entsprechend der Berechtigung des Apparats bzw. über die Chipkarte geführt werden. In jenen Fällen, in denen Mitarbeiter, Dissertanten, Diplomanden etc. mit ihren Chipkarten gewissen Einschränkungen unterliegen, kann im Einzelfall das Gespräch z. B. über das Sekretariat initiiert und dann übergeben werden.

Da durch die unberechtigte Verwendung einer Chipkarte finanzieller Schaden verursacht werden kann, ist entsprechend sorgsam mit den Chipkarten umzugehen. Der Verlust einer Chipkarte ist unverzüglich bei Frau Hanold, Nst. 42062, und via Fax an 42099 zu melden, damit die Karte gesperrt werden kann. Nicht mehr benötigte Chipkarten sind ebenfalls an Frau Hanold, ZID TU Wien, zu retournieren.

Telefonentgelte

Die Telekommunikationsanlage der TU Wien ist über verschiedene Außenleitungen der Telekom Austria angeschlossen. Diese Leitungen haben unterschiedliche Tarife, beginnend mit dem Geschäftstarif 3, über Geschäftstarif 2, Geschäftstarif 1 und Standardtarif bis zum Minimumtarif. Durch das Least Cost Routing ist sichergestellt, dass ein abgehendes Gespräch immer über die günstigste freie Leitung geführt wird. Bis auf die Spitzenzeit am späten Vormittag werden somit im Regelfall alle abgehenden Gespräche über den Geschäftstarif 3 mit dem niedrigsten Gesprächsentgelt abgewickelt. Zusätzlich gibt es einen Vertrag zwischen dem Bund, repräsentiert durch das Bundeskanzleramt, und der Telekom Austria bezüglich der Rabattierung der Entgelte auf Basis des Gesamtvolumens des Bundes an Telekom-Leistungen der Telekom Austria. Dieser Rabatt wird selbstverständlich an die Nutzer weitergegeben. Die Höhe der verrechneten Entgelte pro Impuls in Abhängigkeit von der verwendeten Außenleitung kann unter http://www.zid.tuwien.ac.at/telekom/abrechnung.html ersehen werden.

Die Telekommunikationsanlage der Universität Wien ist über Glasfaser an die Anlage der TU Wien angeschlossen. Dadurch fallen bei Gesprächen zur Universität Wien unter 01/42 77- ... keine Entgelte an (außer wenn die Leitung ausgefallen ist).

Zu den drei Mobilfunkbetreibern gibt es spezielle Verbindungen: Derzeit gibt es zur Mobilkom eine Standleitung, und zu max.mobil und one wird je ein Mobilrouter eingesetzt. Diese Verbindungen werden immer dann belegt, wenn sie verfügbar und günstiger als die entsprechenden Verbindungen über die Telekom-Leitungen sind.

Die Verwendung von weiteren Providern - insbesondere im Fernbereich - wird derzeit untersucht.


Verrechnung

Die durch Ferngespräche (über die TU hinaus) anfallenden Gesprächsentgelte werden jeweils den betreffenden Telefonentgeltkonten zugerechnet.

Dienstgespräche (Amtsholung 02) von Apparaten ohne Chipkarte werden jenem Konto zugerechnet, das mittels des Formulars "Einrichtung von Telefonentgeltkonten" oder "Telefonanschluss" der Nebenstelle zugeordnet wurde. Dienstgespräche unter Verwendung einer Chipkarte werden jenem Dienstgesprächskonto zugerechnet, das auf dem Formular "Anforderung von TU Chipkarten" angegeben wurde.

Privatgespräche (Amtsholung 03) werden auf das Privatgesprächskonto des Chipkartenbesitzers verrechnet. Für den Fall, dass jemand mehr als eine Chipkarte (z.B. von verschiedenen Instituten oder für verschiedene Funktionen) besitzt, so werden die Privatgespräche aller Chipkarten auf ein Privatgesprächskonto des Inhabers und nicht auf mehrere getrennte Konten verrechnet.

Drittmittelgespräche mittels Chipkarte (Amtsholung 04 nach vorangegangener Eingabe des Projektcodes) werden dem durch den eingegebenen Projektcode definierten Drittmittelkonto zugeordnet.

Einem DECT-Schnurlosapparat, der ja keinen Chipkartenleser hat, kann ein Privatkonto zugeordnet werden, auf welches die mit 03 initiierten Privatgespräche verbucht werden. Von den DECT-Apparaten sowie von Faxgeräten und Modems können auch Drittmittelgespräche geführt werden (die Amtsholung erfolgt dabei mit 05), allerdings erfolgt die Verrechnung nur auf ein einziges, fest definiertes Drittmittelkonto (Formular "Einrichtung von Telefonentgeltkonten").

In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass eine Chipkarte auf einem beliebigen Chipkartenapparat an der TU Wien eingesetzt werden kann. Die Verrechnung erfolgt immer (auch bei Dienstgesprächen) auf ein der Chipkarte zugeordnetes Entgeltkonto und nicht auf das dem Apparat zugeordnete Konto. Die Chipkarten der TU Wien sind jedoch nicht einsetzbar auf den Telefonapparaten der Universität Wien. Ebenso können die Chipkarten der Universität Wien nicht an der TU Wien verwendet werden.


Gesprächsstatistiken

Für alle an der TU Wien eingerichteten Telefonentgeltkonten werden rückwirkend ab 1. Jänner 1999 monatliche Verbrauchsstatistiken erstellt.

Für Dienstgespräche werden jeweils alle Gespräche eines Monats gesammelt an das Institut bzw. an die Universitätseinrichtung geschickt. Die Aufstellung ist gegliedert nach den einzelnen Telefonentgeltkonten. Bei den Konten werden jeweils die Summen der Gespräche der Nebenstellen (ohne Chipkarten) sowie der Chipkarten (aufgegliedert nach den Nebenstellen, von denen aus sie geführt wurden) gelistet. Die betreffenden Summen enthalten die Anzahl der Gespräche, die aufgelaufenen Impulse (sofern verfügbar) sowie die Kosten dieser Impulse bzw. Gespräche. Zusätzlich werden vor der jeweiligen Summe für ein bestimmtes Dienstgesprächskonto noch allfällige weitere Entgelte oder Gutschriften angeführt. Dazu zählen etwa die Gesprächsentgelte von nicht umgestellten Standorten ebenso wie Entgelte für telefonisch aufgegebene Telegramme. Außerdem wird für verlorengegangene und daher neu ausgestellte Chipkarten ein Kostenersatz in Rechnung gestellt.

Für jedes einzelne Privatgesprächskonto werden in gleicher Weise Monatsstatistiken erstellt, die an den betreffenden Mitarbeiter persönlich (c/o seine Institutsadresse) verschickt werden. Aus der Aufstellung können die mit der Chipkarte geführten Gespräche, aufgegliedert nach den Nebenstellen, ersehen werden, ebenso natürlich die Privatgespräche, die von einem persönlichen DECT-Apparat aus geführt wurden.

Für Privatgespräche wurde eine Bagatellgrenze festgelegt: Wenn die Summe der Entgelte eines Monats unter dem Wert von 1,- Euro liegt, so wird dieser Betrag nicht verrechnet. Es wird in einem solchen Fall auch die monatliche Verbrauchsstatistik nicht gedruckt und nicht ausgeschickt.

Bei den Drittmittelgesprächen (UOG Par. 2) wird für jedes einzelne Drittmittelgesprächskonto ebenfalls eine Monatsstatistik erstellt, die alle mittels Chipkarte, von DECT- oder Faxgeräten geführten Drittmittelgespräche für das betreffende Konto enthält. Es gilt auch hier - wie für Privatgespräche - eine Bagatellgrenze von 1,- Euro pro Monat. Statistiken für Drittmittelkonten, die innerhalb des Monats diesen Wert nicht erreichen, werden nicht verschickt.


Rechnung über die Telefonentgelte

Einen Monat nach Versenden der jeweils dritten Verbrauchsstatistik werden für die vorangegangenen drei Monate die Rechnungen erstellt und verschickt. (Innerhalb dieses Monats können etwaige Unklarheiten bei den letzten Statistiken noch geklärt werden.) Diese Rechnungen für die Dienst-, Privat- und Drittmittelgespräche enthalten jeweils die Summe der Entgelte der letzten drei Statistiken. Wurde in einem Monat die Bagatellgrenze für Privat- und Drittmittelgespräche von 1,- Euro nicht erreicht und keine Statistik gedruckt und verschickt, so erscheint für den betreffenden Monat auch kein Betrag in der Quartalsrechnung auf.

Die Rechnungen an die Institute dienen der Information. Die Entgelte werden mittels eines vom Zentralen Informatikdienst der TU Wien ausgestellten und unterzeichneten ZVA aus dem Verfügungsrest (o. Dot.) des Instituts unter 1/14208/6300-901 und der vom Institut genannten Kostenstelle (Formular "Einrichtung von Telefonentgeltkonten") automatisch abgebucht. Für das erste Quartal 1999 wurde durch den Budgeterlass des Vizerektors für Ressourcen festgelegt, dass die Bezahlung zentral erfolgt. Die Weiterverrechnung an die Institute erfolgt daher ab dem 1. April 1999.

Für die Privat- und Drittmittelkonten werden ebenfalls Quartalsrechnungen (beginnend mit dem 1. Quartal 1999) erstellt, und zwar direkt auf einem Zahlschein mit einer allonge. Die Entgelte sind mittels dieses Zahlscheins auf das angegebene Konto der TU Wien einzuzahlen.

Für Rückfragen zur Verrechnung wenden Sie sich bitte an die Mailadresse telekom@noc.tuwien.ac.at oder telefonisch an DI Friedrich Blöser, Nst. 42041.


Zum Inhaltsverzeichnis, ZIDline 1, Juni 1999