Berechtigt sind:
- Studierende im ersten Studienabschnitt mit Stammhochschule TU Wien,
die in den letzten 12 Monaten rückwirkend gerechnet von den Stichtagen
1. Oktober oder 1. März Prüfungen im Ausmaß von 8 oder
mehr Semesterwochenstunden abgelegt und eine gültige Inskription haben.
- Studierende mit Stammhochschule TU Wien, die sich im 2. Studienabschnitt
befinden (1. Diplomprüfung abgelegt).
- Studierende anderer Stammhochschulen, wenn die Prüfungskriterien
an der TU Wien erfüllt sind.